Ob Heizungs- und Lüftungsverhalten, Wasserverbrauch oder die Beleuchtung: In vielen Bereichen des Alltags lässt sich in und an Gebäuden wertvolle Energie einsparen. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten dazu im Bistum Fulda verbindliche Vorgaben.
Enthalten sind organisatorische und technische Maßnahmen für Arbeitsstätten, Kirchen, Pfarrheime und Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten oder Wohnungen. Dabei geht es etwa um die Anpassung der Heizungssteuerung an Nutzungszeiten oder um die technische Optimierungen der Anlagen. Die Temperaturen in den Räumen sollen möglichst reduziert, auf die Anstrahlung von Gebäuden und Denkmälern weiterhin verzichtet werden.
Die neuen Regeln basieren auf der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und sind an alle Pfarrgemeinden und diözesanen Einrichtungen verschickt worden. Zudem gibt es zahlreiche Hinweise und Empfehlungen zum sparsamen Umgang mit Energie.
Für Kirchengebäude gelten besondere Empfehlungen, denn Kirchen lassen sich kaum mit anderen Gebäuden vergleichen: Vor allem Orgeln und Kunstgegenstände reagieren besonders empfindlich auf Temperaturschwankungen und damit einhergehende Änderungen der Luftfeuchtigkeit. Wo möglich sollen Kirchen vorerst nur noch so weit geheizt werden, dass Frostfreiheit besteht und keine Leitungen einfrieren können.
Bei Fragen zu den Energiesparmaßnahmen stehen Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer aus dem Dezernat Bauwesen und Bauaufsicht des Bistums allen Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite. Sie nehmen dabei auch Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge an.
Die Regeln und Empfehlungen sollen helfen, Energie und Kosten zu sparen und so die aktuelle Energiekrise zu bewältigen. Vor allem geht es aber darum, das Klima zu schützen und so einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten.
„Wir alle stehen aufgrund der Energiekrise vor wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Herausforderungen“, betont Generalvikar Prälat Christof Steinert. „Lassen Sie es uns als Chance betrachten, gemeinsam an einer besseren Gebäudenutzung zu arbeiten und achtsam mit wertvollen Ressourcen umzugehen.
• Keine Beheizung von Fluren, Treppenhäusern, Foyers etc. in öffentlichen Nichtwohngebäuden
• Maximale Temperatur in Arbeitsräumen: 19 Grad Celcius
• Keine Außenbeleuchtung für Gebäude und Denkmäler, sofern sicherheitstechnisch nicht notwendig
• Absenkung der Grundtemperatur in Kirchengebäuden wo möglich auf 5 Grad Celsius (Frostfreiheit)
• Keine Aufheizung von Kirchen für Gottesdienste
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